Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht


Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Patientinnen und Patienten für den Fall ihrer Einwilligungsunfähigkeit in medizinischen Angelegenheiten vorsorglich festlegen, dass in einer bestimmten Situation bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind. Damit wird sichergestellt, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann.

Die Vorsorgevollmacht ist ein rechtliches Dokument, daß es einer Person ermöglicht, eine oder mehrere Vertrauenspersonen zu bestimmen, die in ihrem Namen Entscheidungen treffen kann, falls sie dazu nicht mehr selbst in der Lage ist. Diese Vollmacht betrifft oft finanzielle, rechtliche und medizinische Angelegenheiten.

Gerne helfe ich Ihnen bei der rechtssicheren Erstellung nach ihren Bedürfnissen und der Speicherung im zentralen Vorsorgeregister.

 

 

 


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