Jürgen Frank - Mein Finanzberater - Ihr Versicherungsmakler in Trochtelfingen

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Transportgefahren

Den Wagen immer vollgeladen?

Wie Handwerksbetriebe ihr Transportgut richtig versichern.

Ihr Firmenfahrzeug ist ein rollender Werkzeugkoffer? Dann fahren Sie eine beträchtliche Summe durch die Gegend. Umso wichtiger ist es, dass Sie auch diese Gegenstände als Teil Ihres Firmeninventars im Blick haben und ausreichend absichern.

Über Ihre Gewerbe-Inhaltsversicherung ist das gesamte Firmeninventar gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Einbruchdiebstahl geschützt. Dieser Schutz bezieht sich jedoch erst einmal auf Firmeninventar innerhalb Ihres benannten Firmengebäudes bzw. -grundstücks. Nur wenn die Transportgefahr bzw. der Autoinhalt mit abgedeckt ist, ist das Inventar auch außerhalb im Auto abgesichert.


Transportgefahren – So sind Sie auf der sicheren Seite!

Die zusätzliche Absicherung der Transportgefahren bzw. des Autoinhalts sorgt dafür, dass während des Transports von Materialien, Werkzeugen oder anderen Gütern ausreichender Schutz gegen Schäden oder Verluste besteht. Für einen optimalen Schutz ist es wichtig, dass explizit Gegenstände mit inbegriffen sind, die sich dauerhaft und ständig im Fahrzeug befinden.


Gegen welche Gefahren und Schäden ist eine Absicherung wichtig?

  • Unfall des Fahrzeugs: Dabei werden transportierte Dinge beschädigt oder zerstört.
  • Diebstahl: Das Fahrzeug wird aufgebrochen oder das gesamte Fahrzeug wird entwendet.
  • Unterschlagung des Fahrzeugs: Jemand mit Zugang zum Fahrzeug (z.B. Ihr/e Angestellte/r) „entwendet“ dieses.
  • Raub: Gegen Androhung von Gewalt wird das gesamte Fahrzeug oder Teile daraus gestohlen.
  • Brand: Inhalte oder das gesamte Fahrzeug werden durch Feuer beschädigt oder zerstört.
  • Naturkatastrophen: Dazu gehören beispielsweise plötzliche Starkregenereignisse, die zu Überschwemmungen führen.

 

Ein zusätzliches „nice to have“ ist die zusätzliche Absicherung gegen Schäden, die

  • durch eine Notbremsung oder ein Ausweichmanöver,
  • beim Be- und Entladen des Fahrzeugs oder
  • während der Ausstellung Ihrer Waren und Produkte auf Messen entstehen. 

Grenznahe Gebiete? – Umfassender Geltungsbereich wichtig

In der Regel gilt die Transportversicherung nur innerhalb Deutschlands. Einige Versicherer, haben den Geltungsbereich ihrer Versicherung auf die gesamte EU ausgeweitet. Länder wie die Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, das Vereinigte Königreich und Island sollten explizit erwähnt sein.

Firmen mit Sitz in grenznahen Gebieten sollten dies besonders im Blick haben.


Zeitliche und örtliche Beschränkungen nach Möglichkeit ausschließen

Auf die sogenannte Nachtzeitklausel sollte Ihr Versicherer im Idealfall komplett verzichten. Mit ihr müssen Gewerbetreibende ihre Fahrzeuge während der Nachtzeit (meist von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens) auf dem umfriedeten Versicherungsgrundstück abstellen, um im Schadenfall keine Nachteile zu erlangen. In der täglichen Arbeit schränkt diese Regelung jedoch schnell ein.

Zusätzlich ist es gerade für Gewerbetreibende aus dem Handwerk wichtig, dass ihre Fahrzeuge auch in eventuell vorhandenen Werkstatthallen und Lagern abgestellt werden dürfen. Meist ist dies in einer „Garagenklausel“ geregelt.


Meine Empfehlung:


Im Gewerbeschutz von rhion.digital haben Sie als Handwerksbetrieb den Inhalt Ihres Firmenfahrzeugs bestens abgesichert.

 

Ihre Vorteile: 

  • Schutz des gesamten (auch dauerhaft dort gelagerten) Fahrzeuginhalts, wie z.B. Werkzeuge, Ersatzteile, Prüfgeräte oder Installationsmaterial
  • Alle oben genannten wichtigen Gefahren und Schäden abgedeckt
  • Schäden durch Notbremsung oder Ausweichmanöver mitversichert
  • Be- und Entladeschäden mitversichert
  • Schäden im Rahmen einer Ausstellung mitversichert
  • Keine Nachtzeitklausel
  • Erweiterung des Garagenbegriffs: keine Obliegenheitsverletzung, wenn Fahrzeuge in anderen geeigneten Räumen abgestellt werden
  • Umfassender Geltungsbereich

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